<< Turnierdirektor*In | Sport- und Organisationsregulativ | Berufung und Startberechtigung in Auswahlmannschaften >>
D. Bestimmungen für Austrian Cups
(ehem. C-Turniere) und Regional Cups
Der Österreichische Judoverband unterscheidet zwischen
- Events der IJF: Weltmeisterschaften, Masters, Grand Slam, Grand Prix
- Events der EJU: European Open, European Cup
- Events des ÖJV: Staatsmeisterschaften, Österreichische Meisterschaften, Austrian Cups und Regional-Cups.
Die Durchführung von internationalen Turnieren bis zu den European Cups obliegt ausschließlich dem Österreichischen Judo Verband und ist durch die Bestimmungen der EJU bzw. der IJF, ergänzt durch ÖJV-spezifische Modalitäten in der organisatorischen Abwicklung, geregelt.
Austrian Cups sind Turniere der Altersklassen U16, U18, U21, U23 und Allgemeine Klasse mit ausländischer Beteiligung, die von Landesverbänden oder Vereinen auf österreichischem Bundesgebiet durchgeführt werden. Diese Turniere sind für das Folgejahr bis Ende Oktober dem ÖJV zwecks Genehmigung gemäß Sportordnung (SOR) zu melden. Die Termine werden in den ÖJV Kalender aufgenommen und sind Schutztermine für die betreffende Altersklasse.
Der Status „Austrian Cup“ soll einen Mindeststandard und eine Mindestqualität für in– und ausländische Judoka garantieren.
Regional Cups sind in allen Altersklassen möglich, sind meldepflichtig und müssen Mindestkriterien erfüllen. Der ÖJV kann die Durchführung solcher Turniere untersagen.
Kriterien für den Status Austrian Cup
- Mindestens 3 Matten 7 x 7 m + 3 m Sicherheitsrand / zwischen den Matten 4 m
- Mindestens 7 eingeladene Nationen (mit Österreich 8 Nationen), mindestens 5 teilnehmende Nationen (mit Österreich 6 Nationen) im Vorjahr.
- Startberechtigung: alle österreichischen Staatsbürger mit gültiger Judocard, Nichtösterreicher*Innen mit Lizenz B, Nichtösterreicher*Innen, sofern sie unter der Nationalität ihres Heimatlandes kämpfen.
- Kampfrichter*Innen: Erforderlich sind bei Veranstaltungen mit bis zu 3 Matten 1 Internationale/r Kampfrichter*In, die/der gleichzeitig als Beobachter*In des ÖJV fungiert, bei 4-6 Matten 2 internationale Kampfrichter*Innen, ab 7 Matten 3 internationale Kampfrichter*Innen. Pro Matte mindestens 4 KR, von denen mindestens 2 Bundeskampfrichter*Innen sein müssen. Es dürfen keine Junior Referees eingesetzt werden. Teilnehmende ausländische Kampfrichter*Innen ersetzen keine/n österreichische/n Internationale/n bzw. Bundeskampfrichter*In, d.h. sie werden einem Landeskampfrichter gleichgestellt (Ausnahme: namentlich erwähnter aktiver EJU/IJF Kampfrichter). Die Einteilung der/des internationalen KR erfolgt über das KR Referat des ÖDK, weiters ist die vollständige Kampfrichterliste mind. 12 Wochen vor der Veranstaltung vom jeweiligen Landeskampfrichterreferenten dem ÖDK zur Kontrolle vorzulegen. Alle eingeteilten Kampfrichter*Innen müssen vom Veranstalter oder vom LKR - Referenten 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich eingeladen werden.
- Die Bezahlung der Kampfrichter*Innen hat gemäß der ÖJV Gebührenordnung oder gemeinsamer Vereinbarung (Kamprichter*Innen und Veranstalter) zu erfolgen.
- Für die Abwaage müssen 2 Kampfrichter*Innen pro Waage eingeteilt werden.
- Für die gesamte Dauer der Veranstaltung müssen 2 Ärzt*Inen (mit jus practicandi) zur Verfügung stehen.
- Alle technischen Mitarbeiter*Innen (Zeitnehmer*Innen, Listenführer*Innen) müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ihrem Verwendungszweck entsprechend ausgebildet sein.
- Nach dem Turnier muss innerhalb von 3 Tagen ein Bericht inklusive Ergebnislisten an den ÖJV gesendet werden.
- Sollte sich herausstellen, dass die Veranstaltung den geforderten Kriterien nicht gerecht wurde, wird der Status „Austrian Cup“ im Folgejahr nicht vergeben.
- Die Siegerehrung muss der Wertigkeit der Meisterschaft entsprechen (Trophäen, Blumenschmuck, Fahnen, musikalische Untermalung, …).
- Austrian Cups können auf Beschluss des ÖJV-Vorstandes zur Kaderbildung und Qualifikation herangezogen werden.
- Der ÖJV kann zeitgleich auch zwei Austrian Cups genehmigen, wenn beide Veranstalter damit einverstanden sind (z.B. andere Altersklassen, große Entfernung oder andere eingeladene Nationen).
Anmeldung Austrian Cup
- Ansuchen um Genehmigung des Austrian Cups im Folgejahr bis Ende Oktober des laufenden Jahres.
- Pro Veranstaltung (Wochenende) wird nur für 2 Altersklassen der Status „Austrian Cup“ vergeben (und damit Terminschutz gewährt).
- Schriftliche Genehmigung oder Ablehnung des ÖJV bis Ende Dezember des laufenden Jahres und Übermittlung des Veranstaltungshandbuches.
- Vorlage der Turnierausschreibung mit verantwortlicher/verantwortlichem Turnierdirektor*In und verantwortlicher/verantwortlichem KR unter Beachtung der gültigen Sportordnung bis 3 Monate vor der Veranstaltung.
- Spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung muss ein voraussichtlicher Zeitplan für die Veranstaltung (Jugendschutzbestimmungen sind unbedingt einzuhalten) dem ÖJV zugesendet werden, der Zeitrahmen darf nicht gesprengt werden.
Status Regional–Cup
- Als Intern. Regional-Cups werden alle Turniere mit ausländischer Beteiligung aller Altersklassen gesehen.
- Die Turniere sind entsprechend der Sportordnung des ÖJV meldepflichtig.
- Als Mindeststandard sind 2 Kampfrichter*Innen pro Matte erforderlich.
- Mindestqualifikation LKR, bis und einschließlich zur Altersklasse U16 auch Junior Referees.
- Für die Altersklassen bis einschließlich U16 ist eine Mattenfläche von mind. 6 x 6 m + 3 m Sicherheitsrand, zwischen den Matten 3 m erforderlich.
- Ab der Altersklasse U18 ist eine Mattenfläche von mind. 7 x 7 m + 3 m Sicherheitsfläche, zwischen den Matten 4 m erforderlich.
- Bis zu 4 Matten ist ein/e Arzt/Ärztin erforderlich, ab 5 Matten sind mindestens 2 Ärzt*Innen (mit jus practicandi) erforderlich. Ein Sanitätsteam sollte vor Ort sein.
<< Turnierdirektor*In | Sport- und Organisationsregulativ | Berufung und Startberechtigung in Auswahlmannschaften >>