Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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Sport- und Organisationsregulativ<< Meldung von Wettkämpfen | Sport- und Organisationsregulativ | Lizenzarten >> 10. Ausschreibung von Wettkämpfen
Die Ausschreibung der Meisterschaften/Turniere sollte mindestens vier Wochen vor dem Durchführungstermin zu versendt werden. Ausschreibungen müssen folgende Punkte enthalten:
Bei Meisterschaften des ÖJV erhält der veranstaltende Landesverband ein Veranstaltungshandbuch und einen Mattenplan übersendet. Im Veranstaltungshandbuch sind alle für den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Judo-Veranstaltung notwendigen Daten, wie Größe der Wettkampfflächen, Anzahl der Kampfflächen, erforderliche Einrichtungen und Geräte, sowie der erforderliche Personalbedarf angeführt. Innerhalb des vorgeschriebenen Termins muss der Veranstalter dem ÖJV bindend erklären, ob er/sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Meisterschaft/des Turniers in der Lage ist. Der Zeitplan muss enthalten:
Ist es aus organisatorischen Gründen erforderlich, die Beginnzeit der Finalkämpfe anzugeben, ist diese ebenso wie ein eventuelles Rahmenprogramm in Absprache mit dem ÖJV festzulegen. Bei Schüler*Innenmeisterschaften ist bei Festlegung der Beginnzeit auf die Bestimmung des Jugendschutzgesetzes zu achten, bzw. sind solche Meisterschaften/Turniere nach Möglichkeit an Sonn- und Feiertagen zu terminieren. Bei Meisterschaften/Turnieren, deren Starter*Innen nicht den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unterliegen, ist für die Festlegung der Beginnzeiten die Dauer der entsprechenden Vorjahrsveranstaltung als Grundlage zu verwenden. Eine Änderung der Veranstaltungszeiten durch die/den Turnierdirektor*In am Wettkampfort kann nach Absprache mit dem Veranstalter und der/dem höchsten anwesenden offiziellen Vertreters*In des ÖJV durchgeführt werden. << Meldung von Wettkämpfen | Sport- und Organisationsregulativ | Lizenzarten >> |