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2. Begriffsbestimmungen
Kampfrichter*Innen-Referat KR-Referat
| Das KR-Referat ist ein Referat im österreichischen Dan-Kollegium und regelt alle Kampfrichter*Innenthemen und –interessen. Alle aktiven Kampfrichter*Innen mit gültiger Lizenz und Judocard sind Mitglieder des Referats.
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Kampfrichter*Innenreferent*In KR-Referent*In
| Die/der KR-Referent*In ist die/der Vertreter*In des KR-Referats im ÖDK und das Sprachrohr der Kampfrichter*Innen nach außen. Die/der KR-Referent*In ist Vorsitzende/r des Kampfrichter*Innenausschusses. Die / der KR-Referent*In wird von der technischen Leitung des ÖDK nominiert und vom Vorstand des ÖJV bestätigt.
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Technische Leitung ÖDK
| Die technische Leitung des ÖDK besteht aus der/dem Technischen Direktor*In und der/dem Technischen Direktor*In Stv. des ÖDK. Beide Vertreter*Innen werden von der Dan-Trägerbundesversammlung gewählt und haben als Vertreter*Innen des ÖDK sowohl Sitz als auch Stimme im ÖJV-Vorstand.
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Kampfrichter*Innenausschuss KR-Ausschuss
| Der KR-Ausschuss ist die technische und administrative Leitung des KR-Referats. Ausschussmitglieder werden von der/vom KR-Referent*In an die technische Leitung vorgeschlagen und vom ÖJV Vorstand bestätigt. Mitglieder des KR-Ausschusses können jederzeit von der/vom KR-Referent*In als Ersatz bei Verhinderung zu ÖDK-Sitzungen entsandt werden. Bei Uneinigkeiten im KR-Ausschuss hat stets die/der KR-Referent*In das Letztentscheidungsrecht.
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Verantwortliche/r Kampfrichter*In
| Die/der verantwortliche Kampfrichter*In ist gemeinsam mit der/dem Turnierdirektor*In für die ordnungsgemäße Durchführung von ÖJV-Veranstaltungen verantwortlich und die/der Vertreter*In der Kampfrichter*Innen bei der Meisterschaft. Das Aufgabengebiet ist in der Sportordnung festgehalten.
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Supervisor
| Supervisoren sind die obersten Entscheidungsträger*Innen hinsichtlich Kampfrichter*Innenentscheidungen bei ÖJV-Veranstaltungen. Ihnen obliegt die Abänderung von Kampfrichter*Innenentscheidungen und Auflösung strittiger Kampfsituationen bei Meisterschaften.
Supervisoren werden vom KR-Ausschuss für die einzelnen Meisterschaften nominiert und müssen nicht zwingend Mitglieder im KR-Ausschuss sein.
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