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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ - Anhang C

<< Paarungsschlüssel | Sport- und Organisationsregulativ | Austrian Cups >>


C. Die Tätigkeit der/des Turnierdirektor*Ins

Die/der Turnierdirektor*In wird durch das Turnierreferat bestimmt und ist für die Abwicklung der Wettkämpfe verantwortlich. Sie/er kann mit Teilbereichen ihrer/seiner Tätigkeit auch andere Personen betrauen.

Organisatorischer Rahmen

Die/der Turnierdirektor*In überprüft mit dem/der verantwortlichen Kampfrichter*In (VKR) die Wettkampfstätte, ob sie den Anforderungen der Wettkampfregeln (WKR/IJF), der Sportordnung (SOR) und dem Veranstaltungshandbuch entspricht. Trifft dies nicht zu, ist die/der Turnierdirektor*In berechtigt, gemeinsam mit der/dem VKR, dem Veranstalter die Durchführung der Meisterschaft/des Turniers zu untersagen, falls der Veranstalter nicht in der Lage ist, die beanstandeten Mängel kurzfristig (30 min.) zu beheben.
Die/der Turnierdirektor*In überprüft die zur Abwicklung einer Veranstaltung erforderlichen Einrichtungen, Geräte etc.
Die/der Turnierdirektor*In stellt fest, ob der Veranstalter Maßnahmen zur medizinischen Versorgung Verletzter getroffen hat: Arzt/Ärztin, Rettungspersonal, Rettungsfahrzeug und Erste Hilfe (Apotheke).

Nennung und Abwicklung der Wettkämpfe

  • Überwachung des Nennprozesses
  • Kontrolle der Nennungsliste bei Mannschaftsbewerben
  • Entgegenhame der Aufstellung des Mannschaftskaders
  • Überwachung der Abwaage
  • Die Kontrolle der Überprüfung Startberechtigung
    • Judocard des laufenden Jahres
    • Altersklasse (Jahrgänge)
    • Mindestgraduierung (falls ausgeschrieben)
    • Ärztliches Attest (wo notwendig)
    • Lizenz (wo notwendig)
    • Eintragung der Gewichtsklassen und tatsächliches Gewicht auf der Wiegeliste bei Mannschaftskämpfen
Die zur Abwaage eingeteilten KR bestätigen auf der Wiegeliste die dem Körpergewicht der/des Starter*In/s entsprechende Gewichtsklasse mit ihrer Unterschrift. Wurde keine Judocard vorgewiesen, die Identität des Judoka aber mittels anderem Dokument nachgewiesen, ist dies auf der Wiegeliste deutlich zu vermerken.
  • Durchführung und Überprüfung der Auslosung
  • Bekanntgabe besonderer Erläuterungen
  • Einteilung und Abwicklung der Kämpfe

Der/dem Turnierdirektor*In obliegt:

  • die Einteilung der Kämpfe (Besonderheiten in der Einteilung der Kämpfe können mit dem durchführenden Veranstalter abgesprochen werden).
  • die gleichmäßige Auslastung bei Vorhandensein mehrerer Kampfflächen sicherzustellen.

Die/der Turnierdirektor*In hat zu überwachen:

  • dass die Kämpfer*Innen und das Kampfgericht rechtzeitig aufgerufen werden.
  • dass (z.B. während der Hoffnungsrunden) die der/dem Kämpfer*In zustehenden Ruhepausen eingehalten werden.

Die/der Turnierdirektor*In kontrolliert:

  • die Führung der Wettkampflisten während des Bewerbs.
  • die Vollständigkeit der Eintragungen (Wettkampfzeit/Kampfpunkte/Unterbewertung).
  • die Richtigkeit der Paarungen der Hoffnungsrunde.

Abhandlugn von Proteste

Die/der Turnierdirektor*In nimmt den Protest entgegen, kassiert die Protestgebühr, beruft die Protest-Jury ein und behandelt den Protest.

Kontrolle der Auswertungen und Siegerlisten

Koordination der Siegerehrung


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