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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ - Anhang F

<< Berufung und Startberechtigung in Auswahlmannschaften | Sport- und Organisationsregulativ | Bekenntnis zur Integrität im Sport >>


F. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt

Der Österreichische Judoverband verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist.

Der Österreichische Judoverband und seine Mitglieder verpflichten sich:

  • die Würde Aller zu respektieren, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher Stellung, sowie Diskriminierung jeglicher Art entgegenzuwirken,
  • alle fair zu behandeln,
  • keinerlei physische oder psychische Gewalt anzuwenden (insbesondere keine sexuelle Gewalt oder sexualisierte Übergriffe in Worten, Gesten, Handlungen und Taten),
  • die persönlichen Grenzen und individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz zu achten und sich dementsprechend respektvoll zu verhalten,
  • sich bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen zu bemühen,
  • die Eigenverantwortlichkeit und die Selbständigkeit zu unterstützen,
  • ein pädagogisch verantwortliches Handeln anzustreben,
  • soziales und faires Verhalten und den nötigen Respekt gegenüber anderen zu leben,
  • anzuerkennen, dass das Interesse jedes und jeder Einzelnen, ihre/seine Gesundheit und ihr/sein Wohlbefinden über den Interessen und den Erfolgszielen des Österreichischen Judoverbandes stehen,
  • Maßnahmen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und psychischen Zustand anzupassen,
  • nach bestem Wissen und Gewissen den Gebrauch verbotener Mittel (Doping) zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmissbrauch) vorzubeugen,
  • durch gezielte Aufklärung und unter Wahrnehmung der Vorbildfunktion negativen Entwicklungen entgegenzuwirken sowie
  • die im Österreichischen Judoverband gültigen Regeln in Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre (beim Duschen, Umkleiden, auswärtigen Übernachtungen etc.), die Kommunikationskultur (Miteinbeziehung der Erziehungsberechtigten bzw. anderer Sportler*Innen), das 6-Augen-Prinzip bzw. das Prinzip der offenen Tür einzuhalten.

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Zuletzt geändert am 31.08.2023 18:55 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013