Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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Sport- und Organisationsregulativ<< Wettkampfkleidung | Sport- und Organisationsregulativ | Hygiene >> 21. Erste Hilfe / Medizinische Versorgung
Bei jeder Wettkampfveranstaltung des ÖJV bzw. Landesverbandes, Dachverbandes oder Vereins bis zur Ebene von Bezirkscups oder ähnlichen Turnieren mit vereinsfremder Teilnahme (mehr als 3 teilnehmende Vereine) muss ein/e Arzt/Ärztin (mit jus practicandi = Recht zur selbständigen Ausübung des Arztberufes) oder ein Notfallsanitäter während der gesamten Wettkampfdauer, beginnend mit dem ersten Kampf und endend mit dem letzten Kampf des Tages, anwesend sein. Das medizinische Versorgungsteam muss sich vor Ort auf Aufforderung ausweisen können und Erste Hilfe Equipment vor Art mitführen. Bei Vereinsturnieren mit fremder Beteiligung (weniger als 3 Vereine) wird die Bereitstellung eines/r Arztes/Ärztin ebenfalls empfohlen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kata-Bewerbe. << Wettkampfkleidung | Sport- und Organisationsregulativ | Hygiene >> |