Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
|
SOR /
Disziplinarstatut des ÖJV<< Disziplinarorgane | Sport- und Organisationsregulativ | Geltungsbereich >> § 3. Zusammensetzung der Organe
Die Vertreter*Innen wählen sodann binnen 14 Tagen ein weiteres Mitglied als Vorstand der Schlichtungseinrichtung. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Vorstand der Schlichtungseinrichtung hat ein aktuelles oder ehemaliges ÖJV-Mitglied zu sein und nach Möglichkeit über ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium zu verfügen.
Die Mitglieder der Schlichtungseinrichtung dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. Bei Streitigkeiten hierüber zwischen Vereinsmitgliedern entscheidet der/die Präsident*In, im Verhinderungsfall der/die älteste (Lebensalter) Vizepräsident*In.
<< Disziplinarorgane | Sport- und Organisationsregulativ | Geltungsbereich >> WP Categories Box">Categories: Handbuch
|