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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Disziplinarstatut des ÖJV

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§ 3. Zusammensetzung der Organe

  1. Der Ehrensenat: Arbeitet der Ehrensenat in Disziplinarangelegenheiten, wählt er aus den seinen Mitgliedern 3 unbefangene Personen aus, die die Angelegenheit abhandeln.
  2. Die Schlichtungseinrichtung: Jede Streitpartei hat dem Vorstand des ÖJV binnen 14 Tagen ab Aufforderung zwei Vertreter*Innen schriftlich namhaft zu machen, welche ÖJV-Mitglieder mit aktueller Judolizenz zu sein haben.
Die Vertreter*Innen wählen sodann binnen 14 Tagen ein weiteres Mitglied als Vorstand der Schlichtungseinrichtung. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Vorstand der Schlichtungseinrichtung hat ein aktuelles oder ehemaliges ÖJV-Mitglied zu sein und nach Möglichkeit über ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium zu verfügen.
Die Mitglieder der Schlichtungseinrichtung dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. Bei Streitigkeiten hierüber zwischen Vereinsmitgliedern entscheidet der/die Präsident*In, im Verhinderungsfall der/die älteste (Lebensalter) Vizepräsident*In.

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Zuletzt geändert am 31.08.2023 13:13 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013