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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Disziplinarstatut des ÖJV

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§ 7. Strafarten

  1. gegenüber Einzelpersonen:

  1. Ausspruch einer Verwarnung
  2. Suspendierung vom Bewerb
  3. Hallenverweis
  4. Verhängung einer Geldstrafe bis zu einer Höhe von € 3.000,00
  5. Verhängung einer zeitlichen oder immerwährenden Sperre
  6. Ausspruch einer zeitlichen oder immerwährenden Funktionsenthebung
  7. Annullierung von Wettkampfergebnissen (unberechtigter Start, Vergehen nach den Doping- und Suchtgiftmittelbestimmungen) und Ehrungen
  8. Ausspruch eines Ausschlusses aus dem ÖJV

  1. gegenüber Vereinen:

  1. Verhängung einer Geldstrafe bis zu einer Höhe von € 10.000,00
  2. Ausspruch einer Strafverifizierung
  3. Ausspruch einer zeitlichen Sperre
  4. Ausspruch eines Ausschlusses aus dem ÖJV Wird eine verhängte Geldstrafe nicht binnen 3 Monaten ab Rechtskraft der disziplinargerichtlichen Entscheidung nachweislich bezahlt, ist die/der Verurteilte bis zur Bezahlung gesperrt.

Strafzumessung

Bei der Strafbemessung und insbesondere bei der Wahl der Strafart ist auf die Schwere der Schuld, wie auf die Bedeutung der Tat und die Intensität der Beeinträchtigung des österreichischen Judosports sowie das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen, Rücksicht zu nehmen.

Erschwerungsgründe sind insbesondere:

  1. Begehung der Tat durch Vereine oder Vereins- bzw. Verbandsfunktionär*Innen
  2. Vorstrafen nach dem Disziplinarstatut
  3. Begehung der Tat unter Umständen, die geeignet sind, das Ansehen des Judosports, der Vereine und Verbände bzw. ihrer Funktionär*Innen in schwerwiegender Art zu schädigen
  4. Begehung mehrerer strafbarer Handlungen bzw. Fortsetzung einer strafbaren Handlung über längere Zeit
  5. Verführung einer/eines anderen zu einer strafbaren Handlung
  6. besonders verwerfliche Beweggründe
  7. heimtückisches, grausames oder für das Opfer qualvolles Handeln
  8. Ausnützung der Wehr- oder Hilflosigkeit einer/eines anderen
  9. Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses

Milderungsgründe sind insbesondere:

  1. der Umstand, dass es beim Versuch geblieben ist
  2. Vorstrafenfreiheit nach diesem Disziplinarstatut
  3. jugendliches Alter
  4. begründete Erregung oder Unbesonnenheit
  5. sportliche Unerfahrenheit
  6. volle Schadensgutmachung
  7. untergeordnete Beteiligung an der Tat
  8. Selbstanzeige bzw. reumütiges Geständnis
  9. längeres Wohlverhalten seit der Tatbegehung
  10. die Tat schon längere Zeit zurückliegt
  11. sonstige in § 34 StGB genannte Milderungsgründe

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Zuletzt geändert am 31.08.2023 13:14 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013