Version: 08.03.2023
ARTIKEL
Kampfrichter*Innenordnung
Version: 08.04.2021
Ausbildungsordnung
Version: 07.07.2023
Disziplinarstatut
Version: 24.03.2023
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Sport- und Organisationsregulativ<< Allgemeines | Sport- und Organisationsregulativ | Vereinswechsel >> 2. An- und Abmeldungen beim JUDO Landesverband und ÖJV
Zur Neuanmeldung eines/einer Judoka ist diese/r vom Verein in der Datenbank JAMA[1] einzutragen und eine Judocard beim zuständigen Judo-Landesverband (JLV) zu bestellen. Pflichtfelder in JAMA sind: Name und Vorname, Beginn der Mitgliedschaft, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht, Foto und Adresse. Der Verein hat ein Foto der/des Judoka in JAMA hochzuladen. Die gültige Judocard ist auf JAMA bzw. in der Judo Austria App ersichtlich (hierfür ist die Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich). Mit 2021 entfällt die Erstellung der Plastikkarten. Anzumelden sind alle Vereinsmitglieder, die an einer Aktivität des ÖJV, der JLV oder eines Vereins teilnehmen (Wettkämpfe, Graduierungen, ÖJV/JLV-Kurse, etc.). Die Daten werden in der zentralen Datenbank JAMA erfasst. Die Geltungsdauer der Meldung währt bis 31.12. des jeweiligen Jahres. Am Ende des Jahres bestellt jeder Verein selbstständig, über JAMA, die Judocards für das nächste Jahr. Dadurch wird die Gültigkeit der Judocard auf das entsprechende Jahr verlängert. Die Vereine sind verpflichtet, die Daten ihrer Judoka und die Vereinsdaten in JAMA auf aktuellem Stand zu halten. Dem JLV obliegt die Kontrolle der Aktualität des Meldewesens und die Ergänzung der Daten in den für den Verein gesperrten Feldern. In Ausnahmefällen kann der Vorstand des ÖJV oder eines JLV eine bestimmte Person in JAMA anmelden und eine Judocard ausstellen. In JAMA müssen die Stammdaten vom Verein, JLV und ÖJV erfasst, verwaltet und administriert werden. Folgende Möglichkeiten bestehen bei den einzelnen Organisationen.
Die Vereine sind verpflichtet, ihre Mitglieder über die Weitergabe der im JAMA erfassten Daten und deren Verwendung zu informieren. Die Vereine sind auf Grund der DSGVO[2] verpflichtet, Judoka, die nicht mehr Vereinsmitglieder sind, im JAMA zu deaktivieren. 1 JAMA = Judo Administration und Mitglieder Aplikation << Allgemeines | Sport- und Organisationsregulativ | Vereinswechsel >> |