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Sportordnung

Version: 08.03.2023

ARTIKEL

  1. Allgemeines
  2. An- und Abmeldung
  3. Vereinswechsel
  4. Startberechtigung
  5. Ärztliches Attest
  6. Meisterschaften
  7. Ligen
  8. Kata-Bewerbe
  9. Meldung von Wettkämpfen
  10. Ausschreibung von Wettkämpfen
  11. Lizenzarten
  12. Altersklassen
  13. Gewichtsklassen
  14. Kampfzeiten
  15. Durchführungssysteme
  16. Dresscode für Coaches
  17. Kampfrichtereinteilung
  18. Wettkampfstätte
  19. Durchführung
  20. Wettkampfkleidung
  21. Erste Hilfe
  22. Hygiene
  23. Anti-Doping
  24. Proteste
  25. Verstöße
  26. Zuständigkeit
  27. Anhang
    1. Aufwandsersatz
    2. Paarungsschlüssel
    3. Turnierdirektor*In
    4. Austrian Cups
    5. Berufung in Auswahlmannschaften
    6. Bekenntnis für Respekt und gegen Gewalt
    7. Bekenntnis zur Integrität im Sport

Kampfrichter*Innenordnung

Version: 08.04.2021

  1. Allgemeines
  2. Begriffsbestimmungen
  3. Aufgaben des KR-Referats
  4. Leistungsstufen
  5. Lehrgänge und Schulungen
  6. Nominierung und Einladung
  7. Zuständigkeit, Ausnahmen und Inkrafttreten
  8. Anhang
    1. Beurteilung
    2. Strafen und Sanktionen
  9. IJF-KR-Weltrangliste

Ausbildungsordnung

Version: 07.07.2023

  1. Allgemeines
  2. Ausbildungsstufen
  3. Lizenzen
  4. Schlussbestimmung
  5. Anhang
    1. Trainingsassistenz
    2. Übungsleiter*In

Disziplinarstatut

Version: 24.03.2023

  1. Grundsätzliches
  2. Disziplinarorgane
  3. Zusammensetzung der Organe
  4. Geltungsbereich
  5. Strafunmündigkeit
  6. Arten von Vergehen
  7. Strafarten
  8. Bedingte Strafnachsicht
  9. Verjährung und Strafausschluss
  10. Anzeigepflicht
  11. Vorverfahren
  12. Rechtsmittelverfahren
  13. Wiederaufnahme
  14. Kosten
  15. Inkrafttreten


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SOR /

Sport- und Organisationsregulativ

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2. An- und Abmeldungen beim JUDO Landesverband und ÖJV

Zur Neuanmeldung eines/einer Judoka ist diese/r vom Verein in der Datenbank JAMA[1] einzutragen und eine Judocard beim zuständigen Judo-Landesverband (JLV) zu bestellen. Pflichtfelder in JAMA sind: Name und Vorname, Beginn der Mitgliedschaft, Nationalität, Geburtsdatum, Geschlecht, Foto und Adresse. Der Verein hat ein Foto der/des Judoka in JAMA hochzuladen. Die gültige Judocard ist auf JAMA bzw. in der Judo Austria App ersichtlich (hierfür ist die Eingabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich). Mit 2021 entfällt die Erstellung der Plastikkarten.

Anzumelden sind alle Vereinsmitglieder, die an einer Aktivität des ÖJV, der JLV oder eines Vereins teilnehmen (Wettkämpfe, Graduierungen, ÖJV/JLV-Kurse, etc.). Die Daten werden in der zentralen Datenbank JAMA erfasst.

Die Geltungsdauer der Meldung währt bis 31.12. des jeweiligen Jahres. Am Ende des Jahres bestellt jeder Verein selbstständig, über JAMA, die Judocards für das nächste Jahr. Dadurch wird die Gültigkeit der Judocard auf das entsprechende Jahr verlängert.

Die Vereine sind verpflichtet, die Daten ihrer Judoka und die Vereinsdaten in JAMA auf aktuellem Stand zu halten. Dem JLV obliegt die Kontrolle der Aktualität des Meldewesens und die Ergänzung der Daten in den für den Verein gesperrten Feldern.

In Ausnahmefällen kann der Vorstand des ÖJV oder eines JLV eine bestimmte Person in JAMA anmelden und eine Judocard ausstellen.

In JAMA müssen die Stammdaten vom Verein, JLV und ÖJV erfasst, verwaltet und administriert werden. Folgende Möglichkeiten bestehen bei den einzelnen Organisationen.

Verein Landesverband ÖJV
Vor- & Familienname * Vor- & Familienname Vor- & Familienname
Nationalität * Nationalität Nationalitä
Geburtsdatum * Geburtsdatum Geburtsdatum
Geschlecht * Geschlecht Geschlecht
Gewichtsklasse Ärztliches Attest Ärztliches Attest
Adresse Gewichtsklasse Gewichtsklasse
Mailadresse Adresse Adresse
Telefonnummer Mailadresse Mailadresse
Fax Telefonnummer Telefonnummer
Benutzerfelder Fax Fax
* bei Anlage Benutzerfelder Benutzerfelder
Prüfungslizenz Prüfungslizenz
Übungsleiter*In Trainer*Innenlizenzen
Landeskampfrichter*In Kampfrichter*Innenlizenzen
Kyu-Grade Wettkampflizenzen
Sperren Kata Judge Lizenz
Ehrungen LV Kyu-Grade
Vereins- und LV-Funktionen Dan-Grade
Sperren
Ehrungen ÖJV
Funktionen

Die Vereine sind verpflichtet, ihre Mitglieder über die Weitergabe der im JAMA erfassten Daten und deren Verwendung zu informieren.

Die Vereine sind auf Grund der DSGVO[2] verpflichtet, Judoka, die nicht mehr Vereinsmitglieder sind, im JAMA zu deaktivieren.


1 JAMA = Judo Administration und Mitglieder Aplikation
2 DSGVO = Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union


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Zuletzt geändert am 31.08.2023 18:47 Uhr | Seitenaufrufe: seit 03.10.2013